Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2727
BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01 (https://dejure.org/2001,2727)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2001 - 5 StR 363/01 (https://dejure.org/2001,2727)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2001 - 5 StR 363/01 (https://dejure.org/2001,2727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 227 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 83 DDR-StGB
    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernissses) Körperverletzung mit Todesfolge; Verbotsirrtum

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten - Durchentscheidung auf Verfahrenseinstellung - Verfolgungsverjährung - Ruhen der Verjährung - Verjährungsunterbrechung - Inkrafttreten des Einigungsvertrages

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB-DDR § 83 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78 Abs. 1 § 78 b
    Ruhen der Verjährung bei Straftaten in der früheren DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 143
  • NJ 2002, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Dies setzte voraus, daß sicher feststünde, daß die Nichtverfolgung des Angeklagten in der DDR auf deren rechtsstaatswidriger Staatspraxis beruhte (BGHSt 40, 113, 118).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Es wäre nämlich nicht einmal besonders wahrscheinlich, daß ein Polizeibeamter, der zur Tatzeit in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Situation zur Durchsetzung einer als berechtigt angesehenen Festnahme mit Verletzungsvorsatz auf den Festzunehmenden geschossen und dadurch fahrlässig dessen Tod verursacht hätte, hierfür bestraft worden wäre (vgl. BGHSt 39, 1, 21 f.).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Wäre ein solcher Verbotsirrtum festzustellen gewesen und wäre er für den Angeklagten sogar unvermeidbar gewesen - was im Blick auf eine entsprechende Beurteilung für Schußwaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze mit bloßem Verletzungsvorsatz (vgl. BGHSt 39, 168, 194 f.; 41, 10, 15; 42, 356, 364; BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 7) nicht undenkbar wäre -, hätte sich der Angeklagte lediglich aufgrund des konkreten Schußwaffeneinsatzes wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen können.
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Danach wäre der Angeklagte von dem weitergehenden angeklagten Verbrechensvorwurf freizusprechen gewesen (vgl. BGHSt 36, 340; BGHR StPO § 260 Abs. 3 - Freispruch 3; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 330/01

    Verurteilung des DDR-Sportbundpräsidenten Manfred Ewald wegen Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00

    Aussageerpressung; Ruhen der Strafverfolgungsverjährung; Quasigesetzliches

    Auszug aus BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01
    Entsprechendes gilt für Fälle von Aussageerpressungen durch Angehörige des MfS (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 9).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95

    Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an

  • BGH, 30.03.1998 - 5 StR 30/98

    Revision auf Verfahrensfehler hinsichtlich des Ruhens der Verjährung

  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Sobald sich Anhaltspunkte für die Annahme dieses Schuldausschließungsgrundes ergeben, sind diese zu berücksichtigen (BGH 5 StR 363/01 Urteil vom 06.11.2001).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Später weinte er und äußerte fassungslos, fast wie im Selbstgespräch: "Auf dem Schießstand trainiert man so etwas ständig und trifft so gut wie nie, und nun reicht ein Schuss" (UA S. 15; vgl. hierzu LG Hamburg, Urteil vom 6. September 2005, S. 18 f. in der vorliegenden Sache; vgl. ferner BGH NStZ 2002, 143).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 267 Rn. 7, KK - Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rn. 10; Löwe/Rosenberg- Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 267 Rn. 41), doch muss das Urteil Ausführungen über das Unrechtsbewusstsein enthalten, falls dessen Fehlen nahe lag und zwar auch dann, wenn sich der Angeklagte auf das Fehlen nicht berufen hatte (vgl. BGH, NJW 2004, 3275; NStZ 2002, 143; Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rn. 7; KK- Engelhardt, a.a.O., § 267 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht